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Pflichtveröffentlichungen Erdgas / Sonstiges
Technische Vorschriften gemäß § 19 Abs. 2 EnWG
ENWG § 36 Grundversorger Gas
Ergänzende Bestimmungen der Gasversorgung Angermünde GmbH
Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz in Kraft getreten. Unter anderem sind in diesem Gesetz und den dazugehörigen Verordnungen die Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der Netznutzungsentgelte sowie der Netzzugang neu geregelt.

Die Städtischen Werke Angermünde GmbH gewähren jedermann einen diskriminierungsfreien Netzzugang gemäß § 20 EnWG nach sachlich gerechtfertigten Kriterien.

Nebenstehend finden Sie die zur Zeit gültigen Dokumente.
Störungsdienst
Bei Störungen ist der Bereitschaftsdienst rund um die Uhr für Sie erreichbar.
Gas 0172-3965136
Strom 0180-11 555 33
Fernwärme 0172-3965137
. Erdgas tanken .
Erdgastankstelle Angermünde
Puschkinallee 11 / Esso
aktueller Preis : 98,9 Cent / kg
. Städtische Werke
Information

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Energie.
. Unsere Öffnungszeiten
Montag 7.00 Uhr - 12.00 Uhr
13.00 Uhr - 17.00 Uhr
Dienstag 7.00 Uhr - 12.00 Uhr
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Donnerstag 7.00 Uhr - 12.00 Uhr
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