Wichtige Neuerung bei Umzügen und Lieferantenwechsel
Hintergrund der neuen Regelung
Bereits 2021 hat der Bundestag die Energiewirtschaftsnovelle (EnWG-Novelle) verabschiedet. Hierin wurde geregelt, die Energieversorgung verbraucherfreundlicher zu gestalten. Ein entscheidender Punkt hieraus ist der 24-Stunden-Lieferantenwechsel. Stromlieferanten sollen so ab dem 06. Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden gewechselt werden können. Diese gesetzliche Neuerung soll den Prozess für Verbraucher flexibler gestalten und den Wechselprozess zwischen zwei Stromlieferanten erleichtern. Das bedeutet, dass Ihre Stromversorgung durch den neuen Lieferanten bereits innerhalb eines ganzen Tages nach Anmeldung beginnen kann.
Allerdings bringt diese Änderung auch neue Fristen und Bedingungen mit sich. Für alle Energieversorgungsunternehmen bedeutet das eine umfassende Anpassung in den IT-Systemen und Prozessen. Doch auch für Sie als Kunde gibt es wichtige Neuerungen. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihr Versorgerwechsel und Ihr Umzug reibungslos funktionieren.
Was bedeutet das für Ihren Umzug?
Keine rückwirkende Umzugsmeldung mehr möglich
Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfristen
Auch wenn der Wechsel technisch innerhalb eines Tages möglich ist, gelten weiterhin vertragliche Kündigungsfristen. Ein sofortiger Wechsel ist also nur möglich, wenn Ihr aktueller Vertrag dies zulässt. Wichtig: Bei Umzügen spielen die Mindestvertragslaufzeiten und Kündigungsfristen keine Rolle.
Für Vermieter, Hausverwaltungen und Wohnungseigentümergesellschaften:
Informieren Sie Ihre Mieter über die neuen gesetzlichen Regelungen und die Notwendigkeit, die An- bzw. Abmeldung vor dem Umzug abzuschließen.Wenn der neue Mieter seinen Einzug nicht rechtzeitig mitteilt, müssen wir den Stromanschluss auf Sie als Vermieter registrieren, sodass Sie die Kosten tragen müssen.Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Daten vorhanden sind und lassen Sie diese Ihren Mietern rechtzeitig zukommen.
Ab 6. Juni 2025: Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden möglich
(Bestehende Kündigungsfristen müssen beachtet werden. Ein werktäglicher Wechsel ist zwar theoretisch möglich, aber vertragliche Bindungen bleiben dennoch bestehen.)
Umzug? Ab- und Anmeldung am besten 14 Tage vorher einreichen
Zählerstand melden: Erfassen Sie den Zählerstand Ihres alten bzw. neuen Wohnsitzes am Tag der Schlüsselübergabe und melden Sie ihn noch am selben Tag per E-Mail, telefonisch oder persönlich in unserem Kundenzentrum.
Übergabeprotokoll nutzen: Halten Sie alle wichtigen Daten (Name, alte und neue Adresse, Umzugsdatum, Zählernummer, Zählerstände und ggf. die Marktlokation) im Übergabeprotoll fest und vergessen Sie keine Angaben.