Kontaktdaten für Messdienstleister und Messstellenbetreiber

Auf Grundlage §21b Abs.2 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) steht es Teilnehmern im liberalisierten Energiemarkt grundsätzlich frei, den Messstellenbetrieb und die Messung im Bereich der leitungsgebundenen Elektrizitäts- und Gasversorgung an einer beliebigen Messstelle im Angermünder Netzgebiet durchzuführen. Vorraussetzung hierfür ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem durchführenden Marktteilnehmer und der Strom- bzw. Gasversorgung Angermünde GmbH in ihrer Rolle als Netzbetreiber - in Form eines Messstellenrahmenvertrages bzw. Messrahmenvertrages.

Die Unternehmen des Unternehmensverbundes der Städtische Werke Angermünde GmbH gewähren jeden Messstellenbetreiber/Messdienstleister nach vertraglicher Vereinbarung diskriminierungsfreien Zugang zu ihren Messeinrichtungen, sofern an der betreffenden Messstelle ein einwandfreier und den rechtlicher Vorschriften entsprechender Messstellenbetrieb gewährleistet bleibt.

Mit den Beschlüssen BK6-09-034 sowie BK7-09-001 vom 09.09.2010 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) einheitliche Verträge und standardisierte Geschäftsprozesse im Bereich des Messwesens festgelegt. Nach Tenorziffer 5a dieser Beschlüsse treten die festgelegten Geschäftsprozesse und Datenformate ab dem 01.10.2011 in Kraft. Die Ausgestaltung neuer Vertragsverhältnisse zwischen dem jeweiligen Netzbetreiber und dem Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister hat jedoch bereits ab dem 15.10.2010 nach den Maßgaben der Bundesnetzagentur zu erfolgen.

Die Strom- wie auch die Gasversorgung Angermünde GmbH wenden diese Vertragsmuster ab dem 01.10.2010 in Verbindung mit ihren technischen Mindestanforderungen verbindlich an, und erfüllen damit die Forderungen der Bundesnetzagentur.

Sie finden die angewendeten Vertragswerke der Bundesnetzagentur als Beschlussanlagen der Beschlussgruppe 6 im Internet als pdf-Dokument unter:

Es ist darauf hinzuweisen, dass bei Identitätsgleichheit zwischen Messstellenbetreiber und Messdienstleister kein gesonderter Messrahmenvertrag zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber/Messdienstleister abgeschlossen wird, da diese Vereinbarung auch ohne Unterzeichnung automatisch Bestandteil des Messstellenrahmenvertrages wird und lediglich als Anlage beigefügt wird. Für weitere Fragen, Vertragsvereinbarung oder zur Klärung technischer Details wenden Sie sich bitte an uns.

Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner:

Kontaktdatenblatt Messstellenbetrieb Stromversorgung Angermünde GmbH

Kontaktdatenblatt Messstellenbetrieb Gasversorgung Angermünde GmbH